© 2022 by Elsevier GmbH
Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular um uns Kritik, Fragen oder Anregungen zukommen zu lassen.
Willkommen
Mehr InformationenB978-3-437-47154-4.00001-5
10.1016/B978-3-437-47154-4.00001-5
978-3-437-47154-4
Elsevier GmbH
Rettungskette Rettungskette
[L108]

Verteilung gefährlicher Güter
[M140]

Kennzeichnung der Gefahrengruppe nach FwDV 500

Beispiel eines GefahrendiamantenGefahrendiamant am Beispiel von Aluminiumphosphid

WarntafelWarntafel mit Gefahrennummer und Stoffnummer

Anbringung der GefahrguttafelGefahrguttafel und WarntafelnWarntafel
[L231]

Bundeseinheitlich festgelegte Codes (FMS = Funkmeldesystem), die an einer 10er-Tastatur am Funkhörer eingegeben werden
1 | Einsatzbereit über Funk | 6 | Nicht einsatzbereit |
2 | Einsatzbereit an Wache | 7 | Pat. aufgenommen |
3 | Auftrag übernommen, Ausgerückt | 8 | Ziel eingetroffen, z. B. Krankenhaus, Praxis |
4 | Eintreffen Einsatzort | 9 | keine Bedeutung, evtl. Handquittung |
5 | Sprechwunsch | 0 | Notruf |
Kennzeichnung von GefahrenstoffenGefahrgüterKennzeichnungGefahrstoffkennzeichnung
Bereich | Transportrecht | Umgangsrecht | Arbeitsplatzkennzeichnung | Bezeichnungen/Bemerkungen | |
Rechtsgrundlage | GGVSEB i. V. m-ADR/RID/ADN | GefStoffV 2005 | GefStoffV 2010 GHS (CLP) | ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 | |
Klasse 1 |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Explosivstoffe (Unterklassen 1.1–1.6) |
Klasse 2 |
![]() |
![]() |
![]() |
Entzündbare Gase (Unterklasse 2.1) | |
![]() |
![]() |
![]() |
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase (Unterklasse 2.2) | ||
![]() |
![]() |
![]() |
Giftige Gase (Unterklasse 2.3) | ||
Klasse 3 |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
![]() |
Entzündbare flüssige Stoffe |
Klasse 4.1 |
![]() |
![]() |
![]() |
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte | |
Klasse 4.2 |
![]() |
![]() |
![]() |
Selbstentzündliche Stoffe | |
Klasse 4.3 |
![]() |
![]() |
![]() |
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden | |
Klasse 5.1 |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Entzündbare wirkende Stoffe |
Klasse 5.2 |
![]() |
![]() |
![]() |
Organische Peroxide | |
Klasse 6.1 |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
![]() |
Giftige Stoffe |
Klasse 6.2 |
![]() |
![]() |
Ansteckungsgefährliche Stoffe | ||
Klasse 7 |
![]() |
![]() |
Radioaktive Stoffe | ||
Klasse 8 |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Ätzende Stoffe |
Klasse 9 |
![]() |
Verschieden gefährliche Stoffe und Gegenstände | |||
![]() |
![]() |
![]() |
Umweltgefährlich | ||
![]() ![]() |
![]() ![]() |
Gesundheitsgefahr ist zu beachten | |||
![]() ![]() ![]() |
Begrenzte Menge (Kennzeichnung mit UN-Nummer) |
Kodierung von Warntafeln*
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoffe |
4 | Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
X | Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser |
*
(s. auch: Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)
Die häufigsten Kemler-Zahl-KombinationenKemler-ZahlKombinationenWarntafelKemler-Zahl-Kombinationen**
Gasförmige Stoffe | |
20 | Inertes Gas (träges Gas, das an chemischen Reaktionen gar nicht oder nur unter extremen Bedingungen teilnimmt) |
22 | Tiefgekühltes Gas |
223 | Tiefgekühltes brennbares Gas |
225 | Tiefgekühltes oxidierendes (brandförderndes) Gas |
23 | Brennbares Gas |
236 | Brennbares giftiges Gas |
239 | Brennbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
25 | Oxidierendes (brandförderndes) Gas |
26 | Giftiges Gas |
265 | Giftiges oxidierendes (brandförderndes) Gas |
266 | Sehr giftiges Gas |
268 | Giftiges ätzendes Gas |
286 | Ätzendes Gas |
Flüssigkeiten | |
30 | Entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) oder entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff. |
323 | Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X323 | Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
33 | Leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) |
333 | Pyrophorer flüssiger Stoff |
X333 | Pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
336 | Leicht entzündbarer, giftiger flüssiger Stoff |
338 | Leicht entzündbarer, ätzender flüssiger Stoff |
X338 | Leicht entzündbarer, ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
339 | Leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
36 | Entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C, schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig) |
362 | Entzündbarer giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X362 | Entzündbarer giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
38 | Entzündbarer, schwach ätzender flüssiger Stoff (Flammpunkt 23 °C bis einschl. 61 °C) oder selbsterhitzungsfähiger ätzender flüssiger Stoff |
382 | Entzündbarer ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X382 | Entzündbarer ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
39 | Entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
Feste Stoffe | |
40 | Entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
423 | Fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X423 | Entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet |
44 | Entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
446 | Entzündbarer giftiger fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
46 | Entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger giftiger fester Stoff |
462 | Fester giftiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
48 | Entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger ätzender fester Stoff |
482 | Ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
Oxidierende Stoffe | |
50 | Oxidierender (brandfördernder) Stoff |
539 | Entzündbares organisches Peroxid |
55 | Stark oxidierender (brandfördernder) Stoff |
556 | Stark oxidierender (brandfördernder) giftiger Stoff |
558 | Stark oxidierender (brandfördernder) ätzender Stoff |
559 | Stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
56 | Oxidierender (brandfördernder) giftiger Stoff |
568 | Oxidierender (brandfördernder) giftiger ätzender Stoff |
58 | Oxidierender (brandfördernder) ätzender Stoff |
59 | Oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
Giftige Stoffe | |
60 | Giftiger oder schwach giftiger Stoff |
606 | Ansteckungsgefährlicher Stoff |
623 | Giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
63 | Giftiger entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) |
638 | Giftiger ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) |
639 | Giftiger entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
64 | Giftiger entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
642 | Giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
65 | Giftiger oxidierender (brandfördernder) Stoff |
66 | Sehr giftiger Stoff |
663 | Sehr giftiger entzündbarer Stoff (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
664 | Sehr giftiger entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
665 | Sehr giftiger oxidierender (brandfördernder) Stoff |
668 | Sehr giftiger ätzender Stoff |
669 | Sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
68 | Giftiger ätzender Stoff |
69 | Giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
Radioaktive Stoffe | |
70 | Radioaktiver Stoff |
72 | Radioaktives Gas |
723 | Radioaktives brennbares Gas |
73 | Radioaktiver entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
74 | Radioaktiver entzündbarer fester Stoff |
75 | Radioaktiver oxidierender (brandfördernder) Stoff |
76 | Radioaktiver giftiger Stoff |
78 | Radioaktiver ätzender Stoff |
Ätzende Stoffe | |
80 | Ätzender oder schwach ätzender Stoff |
X80 | Ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
823 | Ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
83 | Ätzender oder schwach ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C) |
X83 | Ätzender oder schwach ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), der mit Wasser gefährlich reagiert |
836 | Ätzender oder schwach ätzender entzündbarer giftiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) |
839 | Ätzender oder schwach ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
X839 | Ätzender oder schwach ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und mit Wasser gefährlich reagiert |
84 | Ätzender entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
842 | Ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
85 | Ätzender oder schwach ätzender oxidierender (brandfördernder) Stoff |
856 | Ätzender oder schwach ätzender oxidierender (brandfördernder) giftiger Stoff |
86 | Ätzender oder schwach ätzender giftiger Stoff |
88 | Stark ätzender Stoff |
X88 | Stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
883 | Stark ätzender entzündbarer Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschl. 61 °C) |
884 | Stark ätzender entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
885 | Stark ätzender oxidierender (brandfördernder) Stoff |
886 | Stark ätzender giftiger Stoff |
X886 | Stark ätzender giftiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert |
89 | Ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
Umweltgefährende Stoffe | |
90 | Umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe |
**
(s. auch: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, www.bam.de)
Der Notfalleinsatz
-
1.1
Die Rettungskette – Aufgaben und Ziele2
-
1.2
Alarmierung – Einsatzbeginn2
-
1.3
Der Weg zum Einsatzort3
-
1.4
Eintreffen am Einsatzort7
-
1.5
Patientenkontakt7
-
1.6
Transportphase8
-
1.7
Übergabe in der Notaufnahme8
-
1.8
Gefahrgutunfälle10
-
1.9
Zusammenarbeit mit der Leitstelle22
-
1.10
Zusammenarbeit mit Polizei oder Feuerwehr23
-
1.11
Zusammenarbeit an der Großschadensstelle24
-
1.12
Verhalten bei Terroranschlägen25
-
1.13
Zusammenarbeit mit der Bergwacht26
1.1
Die Rettungskette – Aufgaben und Ziele
Achtung
Nur durch die enge Verzahnung der einzelnen Glieder der Rettungstkette (Abb. 1.1) ist ein erfolgreiches Handeln im Sinne des Notfallpat. möglich. → Die Rolle der anderen Glieder respektieren; das eigene Handeln hierbei niemals überbewerten.
-
•
Basismaßnahmen beherrschen, wie Lagerung, Freimachen und Freihalten der Atemwege
-
•
Ergänzung durch erweiterte Maßnahmen
-
•
Auswahl des geeigneten Transportmittels und Ziels, z. B. RTH bei Wirbelsäulentrauma, für die Prognose des Pat. entscheidend
1.2
Alarmierung – Einsatzbeginn
-
•
Telefon: Direkter Anruf der Leitstelle auf der Rettungswache an und Mitteilung der Einsatzinformationen (sollte heutzutage aufgrund der Zeitverzögerung nicht mehr durchgeführt werden).
-
•
Funk: Anfunken der Rettungswache/des Rettungsfahrzeugs durch den Leitstellendisponenten und Weitergabe der Einsatzinformationen (sollte heutzutage aufgrund der Zeitverzögerung nicht mehr durchgeführt werden).
-
•
Funkmeldeempfänger (FME): Aussenden Funkmeldeempfängereiner Tonfolge, die im Meldeempfänger ausgewertet wird. Bei Übereinstimmung schaltet sich der Lautsprecher an. Nach der Pieptonsequenz erfolgt die Sprachdurchsage der Rettungsleitstelle. Häufige Fehler: Meldertasche mit Zusatzantenne wird nicht verwendet (schlechter Empfang), Akku leer, Gerät ausgeschaltet (heutzutage meist durch digitale Meldeempfänger ersetzt)
-
•
Digitale Meldeempfänger: Übertragung der Einsatzinformation, evtl. alphanumerischer Daten digital, über einen Funkkanal. Einsatzort und -grund sind auf dem Melder ablesbar.
-
•
Einsatzdrucker: Übertragung der Einsatzdepeche von der Leitstelle über Standleitung auf einen Hochgeschwindigkeitsdrucker in die Rettungswache. Zusätzlich ertönt Alarmton oder Meldeempfänger. Dabei werden meist auch Anfahrtswege, mögliche aufnehmende Krankenhäuser usw. übermittelt und ausgrdruckt.
-
•
Fahrzeugdisplay: Übertragung der Einsatzdaten von der Leitstelle über Funk direkt auf ein Display im Fahrzeug. Die Alarmierung erfolgt über akustisches Signal in der Rettungswache oder über Meldeempfänger.
1.3
Der Weg zum Einsatzort
1.3.1
Alarm – erste Orientierung am Funk
-
•
Genauen Einsatzort, z. B. Kirchhatten, Schulstraße in Höhe Hausnummer 26
-
•
Einsatzart, z. B. Verkehrsunfall
-
•
Art der Erkrankung bzw. Verletzung, z. B. stark blutende Kopfplatzwunde
-
•
Evtl. besondere Umstände, z. B. eingeklemmte Person, Passanten, die am Einsatzort einweisen, Schlägerei, Schießerei, mehrere Verletzte
-
•
Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel, z. B. RTH, NAW, NEF, Polizei oder Feuerwehr?
Tipps & Tricks
-
•
Sind die Angaben der Leitstelle unvollständig, z. B. „Sie werden in der Dorfstraße 122 erwartet“, gezielt nachfragen. Nur so können benötigte Geräte und Materialien zusammengestellt und unnötige Laufereien, die auf Kosten des Pat. gehen, vermieden werden.
-
•
Trotz genauer Meldung muss sich das Team am Notfallort immer einen eigenen Überblick verschaffen. Die Angaben von Ersthelfern sind oft nicht zutreffend oder nicht genau genug.
1.3.2
Einsatzfahrt
Einsatzfahrt mit Sonderrechten (§ 35, § 38 StVO)
Merke
Nur wenn beide Sondersignale zusammen eingeschaltet sind, hat der Einsatzfahrer das Recht, freie Fahrt zu fordern. Blaues Blinklicht allein schafft kein Wegerecht.
-
•
§ 35 Abs. 1 StVO: „Von den Vorschriften dieser Verordnung (gemeint ist die StVO) sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
-
•
§ 35 Abs. 5a StVO: „Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“
-
•
§ 35 Abs. 8 StVO: „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
-
•
§ 38 Abs. 1 StVO: „Blaues BlaulichtBlinklicht zusammen mit dem MartinshornEinsatzhornEinsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Achtung
Ob die Voraussetzungen für den Einsatz der Sondersignale vorgelegen haben, ist gerichtlich nachprüfbar und im Schadenfall vom Wegerechtsfahrer (Einsatzfahrer) zu beweisen.
Achtung
-
•
Blaues Blinklicht allein darf gemäß § 38 Abs. 2 StVO nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten (hier soll das Blaulicht vor der Inanspruchnahme von Sonderrechten warnen) oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
-
•
Der Einsatzfahrer muss beim Einfahren in eine unübersichtliche Kreuzung während der Rotphase in Schrittgeschwindigkeit fahren (OLG Köln VR 85, 372; KG NZV 92, 456; OLG Hamm DAR 96, 93).
-
•
Den Halter eines Einsatzfahrzeugs, das mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung einfährt, trifft beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung (OLG Köln, NZV 96, 237).
-
•
Verkehrsteilnehmer müssen nicht damit rechnen, dass ein Einsatzfahrzeug, das nur mit Blaulicht fährt, bei Rot durchfahren wird. (KG VRS 56, 241; OLG Köln NZV 96, 237)
Tipps & Tricks
-
•
Unfall während der Einsatzanfahrt: Immer EinsatzfahrtUnfallPolizei und Leitstelle informieren, den anderen Unfallbeteiligten Feststellung der Personalien ermöglichen (praktisch sind bereitliegende Visitenkarten der entsprechenden Hilfsorganisation), da sonst evtl. Strafbarkeit wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ (§ 142 StGB) besteht. Bei Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs Fahrt evtl. fortsetzen.
-
•
Unfallstelle während der Einsatzanfahrt: Auf jeden Fall vergewissern, ob Hilfe erforderlich ist, ggf. anhalten, da ansonsten evtl. Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß § 323c StGB besteht. Evtl. zweites Fahrzeug nachfordern und Fahrt fortsetzen.
Verkehrssicherheit bei Alarmfahrten
-
•
Ruhig und vorausschauend fahren. Oberstes Ziel: sicher ankommen („Ein verunglückter RTW nützt dem Pat. nicht.“)
-
•
Max. Geschwindigkeit (reine Anhaltswerte, jeder Fahrer sollte nach Einschätzung des Verkehrsaufkommens und seiner eigenen Fahrerfahrung abwägen)
-
–
Spielstraße: höchste Vorsicht. Äußerst langsam fahren → nicht schneller als 20–30 km/h (Martinshorn „lockt“ zudem Kinder an).
-
–
Zone 30: nicht schneller als 40–50 km/h, auf Bodenwellen und spielende Kinder achten.
-
–
Innerhalb geschlossener Ortschaften: nicht schneller als 80 km/h.
-
–
Außerhalb geschlossener Ortschaften: nicht schneller als 120 km/h.
-
–
Autobahnen: nach jeweiligem Verkehrsaufkommen, jedoch nicht schneller als 160 km/h.
-
–
Im Bereich von Kreuzungen (auch bei Grün) und Fußgängerübergängen („Zebrastreifen“) möglichst im Schritttempo heranfahren
-
-
•
An Ampeln, Kreuzungen, Einmündungen Geschwindigkeit deutlich verringern, ggf. anhalten.
-
•
Keine riskanten Überholmanöver, z. B. an unübersichtlichen Straßenabschnitten, vor Kurven, Einmündungen, durchführen.
-
•
Im Bereich von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen besonders vorsichtig und langsam fahren.
-
•
Rechtzeitig vor unübersichtlichen Kurven, Hindernissen das Martinshorn einschalten
-
•
In der Nähe von Tiertransportern, Pferdekutschen oder bei Reitern kein Einsatzhorn benutzen
-
•
Zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer ausreichend Sicherheitsabstand haltenSicherheitsabstand: Hat der Verkehrsteilnehmer das blaue Blinklicht übersehen, reagiert er auf das dann zusätzlich eingeschaltete Einsatzhorn oft mit abrupten Bremsmanövern → besonders aufmerksam sein.
-
•
Links überholen, rechtzeitig Fahrbahnwechsel durch Blinken anzeigen.
-
•
Im Bereich des Mittelstreifens, möglichst nicht komplett auf der Gegenfahrbahn überholen
-
•
In Stausituationen immer AlarmfahrtStauin der Mitte, keinen Slalom fahren (Gassenbildung). Einige Verkehrsteilnehmer sehen das Rettungsfahrzeug noch nicht, hören aber schon das Einsatzhorn und ziehen „reflektorisch“ zur Außenseite → erhöhte Unfallgefahr.
-
•
Auf die Autobahn niemals entgegen der Fahrtrichtung auffahren, Ausnahme: Fahrstrecke ist ausdrücklich von der Polizei freigegeben.
-
•
Autobahn niemals überqueren, z. B. wenn Unfallstelle auf der anderen Fahrbahnseite ist → Lebensgefahr.
-
•
Wenn Unfallstelle zu erkennen ist, Geschwindigkeit herabsetzen und langsam an die Unfallstelle heranfahren.
-
•
Wenn möglich, besonders nachts, Schlaf und Ruhe der Anwohner, die in der Nähe von Rettungswachen und Krankenhäusern wohnen, respektieren → Abwägen.
1.3.3
Navigation im Rettungsdienst (GPS)
1.4
Eintreffen am Einsatzort
-
•
EinsatzortParken am Einsatzort: andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder behindern. Vor allem auf Autobahnen Fahrzeug, wenn möglich, auf dem Pannenstreifen abstellen. Blaulicht und Warnblinkanlage laufen lassen. Unfallstelle umgehend mit Warndreieck absichern, in Zusammenarbeit mit der Polizei.
-
•
ÜberblickEinsatzortÜberblick verschaffen: Bei brennenden Fahrzeugen oder Gefahrgutunfällen (Kap. 1.8) Eigenschutz beachten. Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? → Evtl. weitere Kräfte nachfordern
-
•
Bei mehreren Verletzten stellt das ersteintreffende Fahrzeug die Einsatzleitung, bis dafür vorgesehene Personen, z. B. LNA, OrgLRD, eintreffen.
-
•
In ländlichen oder unübersichtlichen Gebieten Personen an die Straße stellen, damit nachfolgende Rettungsmittel den Einsatzort finden.
-
•
Sämtliches Material, das auf Grund der Notfallmeldung benötigt werden könnte, mitnehmen.
-
•
Möglichst mit Handfunkgerät arbeiten, um vom Einsatzort aus mit der Leitstelle kommunizieren zu können.
-
•
Falls Polizei oder Feuerwehr schon vor Ort sind, zum jeweiligen Einsatzleiter gehen.
-
•
Schaulustige vom Einsatzort entfernen lassen.
1.5
Patientenkontakt
-
•
Kontakt aufnehmen:
-
–
Ruhe, Verständnis und Toleranz ausstrahlen.
-
–
Jedes Mitglied des Einsatzteams stellt sich dem Pat. vor.
-
–
Jeden Pat. über ca. 16 J. grundsätzlich siezen → Pat. immer mit seinem Namen ansprechen.
-
–
Mit alten Pat. nicht wie mit kleinen Kindern reden.
-
-
•
Untersuchen und Ersttherapie:
-
–
Den Pat. ausreden lassen.
-
–
Dem Pat. zeigen, dass ihm zugehört wird.
-
–
Wenn Therapien oder Untersuchungen notwendig sind, Pat. über Vorgehen und Notwendigkeit aufklären.
-
–
Dem Pat. einfach und möglichst kurz erklären, welche Verdachtsdiagnose gestellt wurde; keine Prognosen über den Gesundheitszustand oder den Verlauf stellen.
-
-
•
Transport und Verabschiedung
-
–
Den Pat. während des Transports betreuen, d. h. mit ihm sprechen, ansprechbereit sein.
-
–
Sich verabschieden und „gute Besserung“ wünschen.
-
1.6
Transportphase
-
•
Auswahl der geeigneten Zielklinik mit der erforderlichen Fachabteilung.
-
•
Ablauf des Transports bestimmen:
-
–
Stellt dieser Notfall eine RTH-Indikation dar, z. B. Verbrennung, Polytrauma, Wirbelsäulenverletzung?
-
–
Ist eine Notarzt-Begleitung erforderlich?
-
–
Sind während des Transports Sonderrechte erforderlich?
-
-
•
Das Rettungsmittel auf den Transport vorbereiten, z. B. Fahrzeug vorwärmen, Beatmungsparameter einstellen.
-
•
Leitstelle über Transportziel und evtl. benutzte Sonderrechte informieren.
-
•
Schonenden Transport mit/ohne Sonderrechte durchführen.
-
•
Auswahl der mitzuführenden Geräte/Medikamente für den Transport des Pat. von der Fahrzeughalle in die Notaufnahme/Station, z. B. EKG-Monitor, Beatmungsbeutel, bei zu erwartenden Komplikationen.
1.7
Übergabe in der Notaufnahme
1.7.1
Aufnahmeverweigerung
Gesetzliche Grundlage
1.7.2
Übergabegespräch
-
•
Name und Alter des Pat.
-
•
Was ist passiert?
-
•
Welche Symptome lagen beim Eintreffen vor?
-
•
Welches vital bedrohliche Problem (z. B. A, B oder C-Problem) liegt oder lag vor?
-
•
Wie lautet die Verdachtsdiagnose?
-
•
Wie wurde präklinisch therapiert?
-
•
Wie war der präklinische Verlauf?
-
•
Anamnestische Daten:
-
–
Vorgefundene Situation, Umfeld des Pat.
-
–
Vorerkrankungen, Operationen, Risikofaktoren
-
–
aktuelle Medikation, evtl. Medikamentenliste oder Schachteln überreichen
-
–
Name (Adresse) des Hausarztes
-
-
•
Übergabe des Notfallprotokolls: bei jedem Notfalleinsatz vom NA oder Rettungsfachpersonal auszufüllen. Hierauf müssen alle Erstbefunde sowie die bis dahin durchgeführte Therapie vermerkt sein.
1.8
Gefahrgutunfälle
1.8.1
Verhaltensregeln bei Gefahrgutunfällen
Achtung
-
•
Wer sich ohne genaue Informationen über mögliche oder tatsächlich gegebene Gefahren der Schadensstelle nähert, begibt sich in akute Lebensgefahr!
-
•
Jede Maßnahme vor Ort gegen eine mögliche Eigengefährdung abwägen, z. B. Rettung einer Person aus explosionsgefährdetem Gebiet, Betreten der Schadensstelle bei Austreten von Gasen und ständig wechselnder Windrichtung.
-
•
Ständigen Funkkontakt zur Leitstelle halten → Fahrzeug besetzt halten oder explosionsgeschütztes Handfunkgerät (kein Handy!) verwenden.
-
•
Anfahrt zur Schadensstelle: Bei Meldung als Gefahrgutunfall, Windrichtung und Wetterlage bei der Leitstelle erfragen und sich der Schadensstelle immer mit dem Wind nähern → Fluchtrichtung immer gegen oder quer zum Wind!
-
•
Parken:
-
–
In Fluchtrichtung → darauf achten, dass die Fluchtwege der Fahrzeuge immer frei bleiben
-
–
Sicherheitsabstand von mind. 50 Metern zur Einsatzstelle halten
-
–
Raum für nachfolgende Einsatzkräfte der Feuerwehr bereithalten
-
-
•
Verhalten an der Gefahrenstelle:
-
–
Warntafeln sichten und Gefahrnummer (Kemler-Zahl) sowie U. N.-Stoffnummer notieren (geben erste präzise Informationen über die Art und Gefährlichkeit) → evtl. Fernglas zur Hilfe nehmen.
-
–
Auch wenn keine wahrnehmbare Gefahr besteht, z. B. aufgerissene Tanks oder Behälter, Austreten von Flüssigkeiten, Dämpfen oder Gasen, sich nur nach genauer Kenntnis des Stoffs vorsichtig der Schadensstelle nähern (Rücksprache mit der Leitstelle).
-
–
Funkmeldeempfänger, Handfunkgerät, Mobiltelefon, Hand- oder Taschenlampe, Armbanduhr, Halskette oder Schlüsselbund nicht mit zur Schadensstelle nehmen. Sie können Funken bilden bzw. Funken reißen → Explosionsgefahr!
-
–
Immer Handfunkgerät und evtl. Handlampe in explosionsgeschützter Ausführung mitführen.
-
–
Personenrettung (Kap. 2.3) situationsabhängig machen und auf Eigenschutz achten.
-
–
Frachtpapiere und Gefahrzettel sichten, außerdem sachkundige Personen wie z. B. den LKW-Fahrer (wenn möglich) befragen → sicherste Hinweise und präziseste Informationen.
-
Achtung
Nach Sicherstellung der Informationen Schadensstelle sofort verlassen.
-
•
Informationsübermittlung an die Leitstelle: alle Informationen sorgfältig auswerten und umgehend übermitteln. Reihenfolge beachten:
-
–
Kurze, präzise Schadensmeldung
-
–
Kemler-Zahl und U. N.-Stoffnummer
-
–
Stoffname(n) → Frachtbrief, buchstabieren und wiederholen lassen
-
–
Anzahl der Verletzten, Schwere der Verletzungen → weitere Kräfte nachfordern, falls noch nicht geschehen: OrgL RD, LNA
-
–
Witterungsbedingungen vor Ort, z. B. Nieselregen, Windrichtung und -stärke
-
–
Schadensstelle großräumig absperren lassen → Aufgabe von Feuerwehr, Polizei (rot-weißes Flatterband)
-
–
Schaulustige von der Schadensstelle fern halten.
-
Merke
Die Gefahr geruch- und geschmackloser Dämpfe nicht unterschätzen!
1.8.2
Kennzeichnung gefährlicher Güter
Versandstücke
Straßenfahrzeuge
-
•
An WarntafelFahrzeugfront und -heck mind. 40 cm × 30 cm große orangefarbene Warntafel (Abb. 1.5)
-
•
Beim Transport radioaktiver Stoffe an Front und Heck mit orangefarbenen Warntafeln, zusätzlich am Heck und Außenseite mit Gefahrzetteln
-
•
Bei Tankfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Aufsetztanks sowie Tankcontainern zwei Kennzeichnungsnummern auf der Warntafel. Zusätzlich am Tank beidseitig (Längsseiten) und Heck Gefahrzettel
Achtung
Oft werden Chemikalien in kleinen Mengen transportiert, die als Kleinmenge nicht extra gekennzeichnet werden müssen. Gefahr durch Zerstörung der Kanister und Vermengung der Stoffe. → Die Reaktion der Chemikalien ist hierbei nie abzuschätzen.
-
•
Neutrale Warntafel: Untergrund orangefarben, reflektierend, Rand schwarz mit 15 mm Strichbreite, Maße: 40 cm × mind. 30 cm.
-
•
Warntafel mit Gefahrzahl und U. N.-Stoffnummer (Abb. 1.6) Untergrund orangefarben, reflektierend; Rand, Querstrich und Ziffern schwarz (Tab. 1.3), mit 15 mm U. N.-StoffnummerStrichbreite, Höhe der Ziffern: 10 cm, Maße: 40 cm × mind. 30 cm.
-
–
Ziffern auf der oberen Hälfte der Warntafel, Kennzeichnung der Gefahr: Kemler-Zahl, bestehend aus zwei oder drei Ziffern
-
–
Untere Hälfte der Warntafel: vierstellige U. N.-Stoffnummer (vom RD nicht zu identifizieren)
-
-
•
Kemler-Zahl (Tab. 1.4): weistKemler-Zahl auf folgende Gefahren hin:
-
–
Verdopplung einer Ziffer: Zunahme der Gefahr, z. B. 66 → sehr giftig. Falls die Gefahr eines Stoffes ausreichend von einer einzigen Ziffer angezeigt werden kann, wird dieser Ziffer eine 0 angefügt, z. B. 30 → Entzündbarkeit.
-
–
Vorangestelltes X: Stoff reagiert zusätzlich zu seiner eigentlichen Gefahr noch mit Wasser, z. B. X33
-
Achtung
Niemals brennende Stoffe, die ein X vor der Kemler-Zahl haben, mit Wasser löschen! Lebensgefahr!
Unfallmerkblatt
1.9
Zusammenarbeit mit der Leitstelle
-
•
Entgegennahme LeitstelleHauptaufgabenund Bearbeitung von Hilfeersuchen
-
•
Alarmierung und Koordination der entsprechenden Einsatzmittel
-
•
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Telefon
-
•
Dokumentation der Einsätze mittels Einsatzleitrechner
-
•
Nachalarmierung weiterer Einsatzmittel, z. B. NA, Polizei, RTH oder Feuerwehr
-
•
Kommunikation mit den Vergiftungszentralen und Verbrennungszentren
-
•
Voranmeldung von Notfallpat. im Zielkrankenhaus
-
•
Einweisung ortsfremder Einsatzmittel
-
•
Einsatzabwicklung und Koordination von RTH-Einsätzen
-
•
Information von Behörden und Polizei
-
•
Führen eines Bettennachweises der entsprechenden Krankenhäuser im Einsatzbereich der Leitstelle
-
•
Kommunikation mit Nachbarleitstellen
-
•
Koordination des ÄND
-
•
Digitale Sprechfunktechnik
-
•
BOS-Sprechfunkgeräte im 2- und 4-Meterbandbereich (oft als Back-up, falls die digitale Technik ausfällt)
-
•
Notrufabfrageeinrichtung/Notruf 112 aus den Ortsnetzen im Einsatzbereich
-
•
Mehrere Amtsleitungen mit Zielwahlgeber
-
•
Alarmierungs-PC für die digitale Alarmierung von Digitalmeldungsempfängern
-
•
Leistungsfähiger Einsatzleitrechner
-
•
Faxgerät
-
•
Sprachdokumentationsanlage zur lückenlosen Dokumentation aller über Sprechfunk sowie Telefon geführten Gespräche → 24-h-Dokumentation
-
•
Kopfgeschirre
-
•
Auf eine klare und deutliche Aussprache am Funk achten.
-
•
Schwierige Wörter, z. B. Präparatenamen, immer buchstabieren, um Verwechslungen zu vermeiden.
-
•
Auch in Stresssituationen einen freundlichen Ton wahren.
-
•
Frühzeitig ein Bild der Schadenslage am Notfallort geben, damit rechtzeitig weitere Kräfte alarmiert werden können.
-
•
Voranmeldungen so früh wie möglich machen. → 2–3 Absagen sind keine Seltenheit und kosten unnötige Zeit.
-
•
Aus der Wohnung nicht erst zum Fahrzeug laufen, um Kräfte nachzufordern oder eine Voranmeldung abzusetzen. → Vorhandenes Funkgerät oder Telefon nutzen.
-
•
Handsprechfunkgerät mit zum Einsatzort nehmen.
-
•
Bei Verkehrsunfällen auslaufende Flüssigkeiten prüfen, z. B. Benzin oder Kühlflüssigkeit → evtl. Feuerwehr nachalarmieren, für kleinere Mengen führt Abschleppunternehmen Bindemittel mit sich.
1.10
Zusammenarbeit mit Polizei oder Feuerwehr
Tipps & Tricks
-
•
Die eigene Rolle beim Einsatzablauf niemals überbewerten, die der Feuerwehr und Polizei nicht unterbewerten.
-
•
„Nichts ist überflüssiger, als durch Kompetenzgerangel wertvolle Zeit zu vergeuden!“
Aufgaben der einzelnen Fachdienste im RD-Einsatz
-
•
Absichern der UnfallstellePolizei
-
•
Verkehrsregelung
-
•
Aufnahme der Unfallbeteiligten und Konstruktion des Ereignisses
-
•
Durchführung oder Empfehlung von Alkoholtests. Cave: Das Rettungsdienstpersonal darf keine Mutmaßungen oder Aussagen über einen möglichen Alkoholkonsum des Pat. machen → Schweigepflicht.
-
•
Begleitung von Zwangseinweisungen
-
•
FeuerwehrKoordination und Durchführung der technischen Rettung. Cave: medizinische Rettung geht vor technischer Rettung/Bergung. → Vorgehen absprechen
-
•
Einsatzleitung bei Gefahrgutunfällen
-
•
Beseitigung von Umweltgefahren, z. B. ausgelaufenes Öl oder Benzin
-
•
Brandbekämpfung
1.11
Zusammenarbeit an der Großschadensstelle
-
•
Ersteintreffendes Team stellt Einsatzleitung, bis Leitender Notarzt (LNA) oder Organisatorischer Einsatzleiter (OrgL RD) eintreffen.
-
•
Vor dem Einleiten der ersten Maßnahmen am Pat. hat das zuerst eintreffende Team alle Verletzten zu sichten und die genaue Schadenslage zu ermitteln.
-
•
Detaillierte Schadensmeldung an die Leitstelle geben:
-
–
Genauer Schadensfall
-
–
Anzahl der SchadensmeldungLagemeldungVerletzten → wie viele hiervon sind schwer, mittel oder leicht verletzt, evtl. Verdachtsdiagnosen, z. B. SHT, Verbrennungen.
-
–
Anzahl der eingeklemmten oder verschütteten Pat.
-
–
Feuerwehr, THW oder schweres Bergungsgerät erforderlich?
-
–
Anzahl der benötigten RTW, KTW, RTH und NÄ
-
–
Schnelleinsatzgruppe erforderlich?
-
-
•
Ständigen Funkkontakt (Handfunkgerät) zur Leitstelle halten, Sprechfunkverkehr auf das Nötigste beschränken.
-
•
Trotz Stresssituation sachlich bleiben. Andere Einsatzkräfte sind dem gleichen Stress ausgesetzt.
-
•
Ortsfremde Einsatzkräfte als gleichwertige Partner betrachten. → Pat. steht im Mittelpunkt
-
•
Nachfolgende Einsatzkräfte einweisen und Pat. zuweisen. Kein Team sucht sich seinen Pat. selber. Vermeiden von Fehlkoordination
-
•
Nach Eintreffen der Technischen Einsatzleitung Bildung eines Führungsteams. Es ist ab sofort weisungsbefugt und besteht Führungsteamaus leitendem Notarzt (LNA), organisatorischem Leiter Rettungsdienst (OrgL RD), Einsatzleiter Feuerwehr und Einsatzleiter Polizei.
-
•
Kommunikation mit der Leitstelle nur noch von oder über die technische Einsatzleitung.
-
•
Alle Maßnahmen zur Rettung verschütteter oder eingeklemmter Personen mit dem Einsatzleiter Feuerwehr absprechen.
-
•
Patientendaten, Art der Verletzungen, transportierender RTW und Zielklinik werden von der Einsatzleitung dokumentiert
-
!
Keinen Pat. ohne vorherige Sichtung und Dokumentation durch den Leitenden Notarzt transportieren.
Tipps & Tricks
-
•
Nach Abschluss des Einsatzes in jedem Fall Nachbearbeitung mit den eingesetzten Kräften. Nur so können mögliche Fehler in der Zukunft vermieden werden.
-
•
Sensibilität für Auffälligkeiten im Verhalten von Kollegen: Haben sie das Erlebte verarbeitet? Ist Hilfe erforderlich?
1.12
Verhalten bei Terroranschlägen
-
•
Biologische und chemische Waffen (Kontamination durch Gase, Flüssigkeiten usw.)
-
•
Sprengstoff (Druckwelle und -wirkung)
-
•
Nukleare und radiologische Waffen (Kontamination durch Strahlung, Druckwelle usw.)
-
•
Sabotage von Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen mit potenzieller Gefahr für Mensch und Umwelt
-
•
Eigenschutz beachten
-
•
Nachalarmierung Polizei und weitere erforderliche Einsatzkräfte (Notarzt, Gesundheitsbehörden usw.)
-
•
Erkundung der Lage
-
•
Großzügige Absperrung des betroffenen Gebietes
-
•
Unbeteiligte möglichst aus dem gefährdeten Gebiet verweisen
-
•
Pat. behandeln und ggf. Transport wenn Einsatzleitung bzw. weitere Rettungsmittel bereits eingetroffen.
1.13
Zusammenarbeit mit der Bergwacht
-
•
die Bergrettung lediglich für die technische Rettung verantwortlich ist,
-
•
mehrere Verletzte gleichzeitig anfallen: Je nach lokaler Organisation können die Schwerstverletzten z. B. direkt per Hubschrauber abtransportiert, Leichtverletzte dem RD übergeben werden.
Achtung
Unbedingt die spezifischen Gefahren und Verletzungsmuster kennen, denen ein Verletzter im (Hoch-)Gebirge ausgesetzt ist:
-
•
Unterkühlung, Erfrierungen
-
•
Respiratorische Probleme, insbes. bei Pat. mit Asthma bronchiale und kardialen Vorerkr.
-
•
Höhenbedingtes Lungenödem
-
•
UV-Schäden an Haut und Augen („Schneeblindheit“)
-
•
Fangstoßtrauma (beim Sturz ins Seil) mit der möglichen Folge der Rippenfrakturen, HWS-Distorsion, im Extremfall Milz- oder Leberläsion.
-
•
Organisation der Bergwacht kennen: Wissen, was sie kann, wann und wie sie initiativ wird, wie im Fall der Zusammenarbeit Kompetenzen verteilt werden.
-
•
Kommunikationswege kennen: An wen gibt die Bergwacht Lagemeldungen und Nachforderungen durch? Wer koordiniert beim Großschadensfall welche Aufgaben?
-
•
Über den Funkverkehr Bescheid wissen: Welche Kanäle hat die Bergwacht? Wird der Funkverkehr über die Leitstelle oder direkt abgewickelt?
-
•
Ausstattung kennen.
-
•
Regelmäßige Treffen durchführen, an Übungen der Bergwacht teilnehmen, Kommunikation pflegen.