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Mehr InformationenB978-3-437-47154-4.00018-0
10.1016/B978-3-437-47154-4.00018-0
978-3-437-47154-4
Elsevier GmbH
Vergleichende Zusammenfassung von Suizidversuch und Suizid
(modifiziert nach Bronisch 2002)
Suizidversuch | Suizid | |
Geschlecht | Häufiger bei Frauen | Häufiger bei Männern |
Altersgruppe | Meist unter 45 Jahren | Meist über 45 Jahren |
Personenstand | Höchste Rate bei Geschiedenen und Ledigen | Höchste Rate bei Geschiedenen, Ledigen und Verwitweten |
Sozialschicht | Höher in Unterschicht | Kein erkennbarer Gradient |
Stadt/Land | Häufiger in Städten | Häufiger in Städten |
Erwerbsstatus | Arbeitslosigkeit | Arbeitslosigkeit, Berentung |
Jahreszeiten | Nicht evident | Gipfel im Frühling |
Broken Home in Kindheit | Gewöhnlich | Gewöhnlich |
Körperliche Krankheiten | Nicht sicher nachweisbar | Wahrscheinlich |
Psychiatrische Diagnosen | Belastungsreaktion, Depression, Alkoholismus | Affektive Erkrankung, Alkoholismus |
Persönlichkeitstyp | Häufig Persönlichkeitsstörung | Kein spezieller Typ |
Psychiatrische Notfälle
-
18.1
Psychiatrische Störung496
-
18.2
Verwirrtheitszustände496
-
18.3
Erregung497
-
18.4
Depression499
-
18.5
Angstzustände500
-
18.6
Suizidalität501
-
18.7
Delir503
-
18.8
Zwangseinweisung504
-
18.9
Fixierung506
18.1
Psychiatrische Störung
-
1.
Liegt Selbst- oder Fremdgefährdung vor? → Evtl. Zwangseinweisung nach PsychKG (Kap. 18.8), evtl. Polizei alarmieren
-
2.
Gibt es Abweichungen zwischen Patientenangaben und Fremdanamnese vor? Wie verhält sich der Pat.? z. B. unruhig, gereizt, aggressiv, verlangsamt
Achtung
Pat. mit psychiatrischen Krankheitsbildern dürfen u. a. wegen der Gefahr eines möglichen Suizidversuchs nicht allein zu Hause belassen werden. Es muss für eine Betreuung durch Angehörige, Freunde, Nachbarn gesorgt werden. Im Zweifelsfall ist eine Einweisung in eine Fachklinik anzustreben.
-
•
Für Gesprächsinterventioneine ruhige Umgebung sorgen
-
•
Unbeteiligte aus dem Raum schicken, Personen, zu denen der Pat. eine gute, vertraute Beziehung hat, sollten, wenn gewünscht, immer in erreichbarer Nähe bleiben, evtl. vom Kollegen befragen lassen.
-
•
Direkten Gesprächskontakt herstellen: Pat. freundlich und ruhig, aber bestimmt ansprechen. Auf Beleidigungen oder Beschimpfungen gelassen reagieren.
-
•
Auf gefährliche Gegenstände, z. B. Messer, Schusswaffen, zerbrochene Flaschen achten → evtl. Polizei anfordern.
-
•
Nach Symptomen fragen, evtl. Gründe für den psychischen Zustand ermitteln.
18.2
Verwirrtheitszustände
Achtung
-
•
Dämmerzustand: scheinbar geordnetes Verhalten, erst bei genauem Nachfragen Zeichen der Desorientiertheit. Gefahr der Eigen- und Fremdgefährdung
-
•
DD: Altersdemenz (in der Vorgeschichte Gedächtnisstörungen bereits bekannt), bekannter Alkoholabusus, Trauma
-
•
Zeitliche Desorientiertheit (örtlich nur im Delir)
-
•
Umtriebigkeit
-
•
Verkennung der Umgebung: Angehörige, Freunde werden nicht erkannt
-
•
Verminderte Merkfähigkeit, Gedächtnislücken, Konzentrationsschwierigkeiten
-
•
Unzusammenhängende Sprache
-
•
Unfähigkeit zu geordnetem Gespräch
Monitoring & Befunde
RR, P, EKG, SpO2, BZ (Ausschluss hypoglykämischer Ursachen)
-
•
Bedürfnis nach Geborgenheit, Sicherheit, Orientierung durch ruhiges, verständnisvolles Auftreten und Handeln befriedigen; dabei verstärkt nonverbale Kommunikationsformen einsetzen, z. B. ruhige Stimmlage, Berühren, Handhalten
-
•
Wege sicher und barrierefrei gestalten; Blumenkübel, Tische, Stühle zur Seite stellen; Stufen, Absätze absichern und beleuchten; Pat. stets im Auge halten
-
•
Lagerung: nach Wunsch des Pat., evtl. Fixation (Kap. 18.9), Achtung: Pat. nicht gegen seinen Willen fest halten → RD hat keine exekutive Gewalt wie die Polizei
-
•
Wenn Pat. unkooperativ ist, NA/ÄND nachfordern.
-
•
Evtl. venösen Zugang legen: Offenhalten mit NaCl 0,9 % oder Ringer-Lösung.
-
•
Bei psychomotorischen Erregungszuständen psychotischer Genese, evtl. Neuroleptikum: Haloperidol 5–10 mg i. v. (Cave: EKG-Monitoring), i. m. (Kap. 19.2.33)
-
•
Evtl. Sedierung, bei Ausschluss einer Intoxikation (Atemdepression): Midazolam 2–2,5 mg i. v. (Kap. 19.2.44)
Merke
Nicht die Symptome, sondern die Ursachen behandeln, z. B. Intoxikation, Entzugsdelir.
-
•
Keine Sonderrechte einsetzen → äußere Reize können Zustand verstärken
-
•
In leichten Fällen (kooperativer, friedlicher Pat., der sich helfen lassen will) in Klinik mit neurologischer oder psychiatrischer Abteilung
-
•
In schweren Fällen (unkooperativer, sich selbst und andere gefährdender Pat.) Zwangseinweisung, je nach Ausmaß mit Polizei, Arztbegleitung (Kap. 18.7).
18.3
Erregung
-
•
Entzugssyndrom
-
•
Hirnorganische Erkr., z. B. SHT, zerebrale Gefäßerkrankungen, Anfallsleiden
-
•
Stoffwechselstörungen, z. B. Hyperthyreose
-
•
Akute Belastungsreaktion: Beziehungsprobleme, Probleme im Beruf
-
•
Psychosen vor allem bei jüngeren Patienten
-
•
Aggressive Persönlichkeitsstörungen
Achtung
Ursache: sehr häufig Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenintox. (suizidal, akzidentell).
-
•
Umtriebigkeit, Unruhe: Pat. läuft Umtriebigkeitumher, setzt sich nicht, schreit und spricht ständig
-
•
Aggressivität, Gereiztheit: Pat. schlägt plötzlich um sich, tobt
-
•
Angst und Misstrauen
-
•
Wahnvorstellungen, Wahnvorstellungen HalluzinationenHalluzinationen
-
•
Evtl. Todesangst
Monitoring & Befunde
R, P, EKG, SpO2, BZ (Ausschluss hypoglykämischer Ursachen)
-
•
Erregten Pat. nie alleine lassen
-
!
Erregung dämpfen durch sicheres Auftreten und ruhige Grundhaltung (Erfolg hierbei meist begrenzt). Cave: Zu forsches Auftreten kann die Aggressivität steigern
-
•
Lagerung: nach Wunsch des Pat., evtl. Fixation (Kap. 18.9). Cave: Pat. nicht gegen seinen Willen fest halten → RD hat keine exekutive Gewalt wie die Polizei
-
•
Evtl. NA rufen
-
•
Evtl. venösen Zugang legen: Offenhalten mit NaCl 0,9 % oder Ringer-Lösung.
-
•
Wenn i. v. Zugang nicht möglich, aber nötig bei psychomotorischen Erregungszuständen psychotischer Genese: Haloperidol 5–10 mg i. v. (Cave: EKG-Monitoring), i. m. (Kap. 19.2.33)
-
•
Bei V. a. Drogen- oder Alkoholintox. Benzodiazepingabe abwägen → Atemdepression. Alternativ Gabe von Promethazin 25–50 mg i. v. (Kap. 19.2.62) möglich
-
•
Bei Intox. in Klinik mit internistischer (Intensiv-)Station. Sonderrechte je nach Schwere
-
•
Bei kooperativem, friedlichem Pat. in Klinik mit psychiatrischer oder neurologischer Abteilung
-
•
Pat. gefährdet sich und andere, ist unkooperativ: evtl. Zwangseinweisung, je nach Ausmaß mit Polizei, Arztbegleitung (Kap. 18.8)
Tipps & Tricks
-
•
Auch bei kurzfristigem Abklingen ist ein Rezidiv nicht auszuschließen („Ruhe vor dem Sturm“).
-
•
Aggressiven Pat. niemals den Rücken zudrehen.
18.4
Depression
-
•
Somatogene Depression: Hirnfunktionen Depression Einteilungsind direkt (Tumor, allg. Gefäßsklerose) oder indirekt (toxisch, endokrin) geschädigt
-
•
Neurotische Depression: beruht auf neurotischer Persönlichkeitsentwicklung, Ursache zumeist ein in der Vergangenheit nicht bewältigter Konflikt, Auslöser meist ein traumatisches Ereignis (Anm.: umstrittener Terminus; Abgrenzbarkeit zur reaktiven Depression u. U. schwierig)
-
•
Reaktive Depression: belastende äußere Gegebenheit (Verluste, Kränkungen) lösen Erkrankungen aus
-
•
Endogene Depression: unbekannte Entstehungsursache.
-
•
Traurige, niedergeschlagene Grundstimmung des Pat. mit Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit („Gefühl der Gefühllosigkeit“), Gefühl der inneren Leere.
-
•
Pat. hat das Gefühl, mit sich selbst und seiner Umgebung nicht mehr „klar zu kommen“: Einfaches Alltagsgeschehen wird unlösbar („Ich schaffe das alles nicht mehr.“)
-
•
Schuldgefühle, Pat. sieht seine eigene Person unnütz („Mich liebt keiner.“)
-
•
Verbale Suizidäußerungen („Morgen bringe ich mich um“; „Ich mache jetzt Schluss“; „Es ist alles sinnlos“; „Es gibt sowieso keine Lösung“).
-
•
Todessehnsucht.
-
•
Verzweiflung, Niedergeschlagenheit, Angst.
-
•
Psychomotorik: verlangsamt bis völlig eingeschränkt.
-
•
OPQRST (Kap. 2.1.6) und SAMPLER (Kap. 2.1.5) erheben
-
•
Anamnese: körperliche Symptome, z. B. Schlafstörungen, Inappetenz, Gewichtsverlust, Obstipation, Druck- oder Engegefühl im Kopf-, Hals-, Brustbereich, Menstruationsstörungen, Libidoverlust
Achtung
Eigene Fähigkeiten nicht überschätzen und den Pat. nicht unterschätzen: Häufig versucht ein scheinbar „therapierter Pat.“ einen Suizid, nachdem sich der RD entfernt hat.
-
•
Im Vordergrund steht die psychische Basisbetreuung.
-
•
Pat. niemals unbeaufsichtigt zu Hause lassen.
-
•
Pat. aufmerksam beobachten, immer in der Nähe bleiben.
-
•
Frühzeitig eine vertrauensvolle Beziehung schaffen, Gefühle, Probleme, Ängste und Befürchtungen offen und ehrlich ansprechen.
-
•
Potenzielle Suizidwerkzeuge (Messer, Elektrokabel, Rasierklingen) im Auge behalten, ggf. entfernen.
-
•
Grundsätzlich einen Arzt (Hausarzt, ÄND, NA) hinzuziehen.
-
•
Anamnese erheben: bekannte Grunderkr., Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabusus, Familienanamnese, Persönlichkeits- oder Wesensänderung.
-
•
Evtl. venösen Zugang legen, offenhalten mit NaCl 0,9 % oder Ringer-Lösung.
-
•
Jede Suiziddrohung, jeder Hinweis sollte ernst genommen werden → Zwangseinweisung erwägen (Kap. 18.8)
-
•
Bei nicht auszuschließender Suizidgefahr Pat. immer transportieren
-
•
In Klinik mit psychiatrischer oder neurologischer Abteilung. Keine Sonderrechte
Tipps & Tricks
Bei allen Maßnahmen Verhältnismäßigkeit der Mittel abwägen („Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“).
18.5
Angstzustände
-
•
Innere Unruhe, Erregung, Panik, Todesangst
-
•
Herzklopfen, Engegefühl im Hals
-
•
Dyspnoe
-
•
Schwitzen, Zittern, „Ameisenkribbeln“
-
•
Mundtrockenheit
-
•
Erbrechen, Diarrhö, Harndrang.
-
•
OPQRST (Kap. 2.1.6) und SAMPLER (Kap. 2.1.5) erheben
-
•
Anamnese: bekannte Grunderkr., Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabusus, Familienanamnese, Persönlichkeits- oder Wesensänderung
Monitoring & Befunde
-
•
RR, P, SpO2, EKG
-
•
Evtl. Tachykardie, RR ↑
-
•
Bei Herzrasen, pektanginösen Beschwerden → 12-Kanal-EKG ableiten und interpretieren (Myokardinfarkt?)
-
•
Verständnis zeigen: auf den Pat. eingehen und ihn beruhigen, Lösungsvorschläge anbieten.
-
!
Evtl. Hausarzt hinzuziehen
-
•
Evtl. venösen Zugang legen: Offenhalten mit Ringer-Lösung.
-
•
Pat. niemals alleine zu Hause belassen.
-
•
Bei HerzphobieHerzphobie an eine Klinik mit internistisch/kardiologischer Abteilung denken: ein Myokardinfarkt muss ausgeschlossen werden
-
•
In Klinik mit psychiatrischer oder neurologischer Abteilung. Keine Sonderrechte.
18.6
Suizidalität
Merke
-
•
Frauen bevorzugen sog. weiche Methoden, z. B. Intox. mit Analgetika und psychotropen Medikamenten
-
•
Männer bevorzugen tendenziell „härtere“ Methoden, wie Erhängen, Erschießen, Sturz aus großer Höhe, Suizide in Verbindung mit Fahrzeugen.
-
•
Pat. mit depressiven Erkr.: 80 % leiden unter suizidalen Tendenzen. Circa 10–15 % der Pat. mit depressiver Erkr. verüben Suizid, häufig mit verordneten psychotropen Medikamenten, z. B. Antidepressiva
-
•
Pat. mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit: Etwa 14 % der Alkoholkranken versterben durch Suizid. Höchstes Risiko zwischen dem 30.–45. Lj. Etwa 20 % der Drogenabhängigen verüben Suizid (Suizidversuche ca. 5- bis 50-fach gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht)
-
•
Alte und vereinsamte Menschen: 2- bis 3-fach erhöhte Suizidrate
-
•
Pat. mit psychotischen Grunderkrankungen: Pat. mit akut, schubförmig oder chronisch verlaufenden schizophrenen Psychosen („Schizophrenie“) führen in einem produktivem Wahnerleben abrupte und kaum zu erwartende Suizidhandlungen aus
-
•
Pat. mit Suizidversuchen in der Anamnese und Suizidankündigung: Stärkste Prädiktionskraft bei Pat. mit Suizidversuchen in der Vergangenheit. Unbedingt in der Entscheidung zur weiteren Einweisung, ggf. auch Unterbringung berücksichtigen.
-
•
Stadium der Erwägung: Suizid wird als mögliche Problemlösung bei nicht beherrschbaren Krisensituationen angesehen. Teilweise Suggestivwirkung durch Presse, Suizid-Chatrooms, Suizide im Familien- und Freundeskreis („Werther-Effekt“)
-
•
Stadium der Ambivalenz: Lebenserhaltende und selbstdestruktive Tendenzen halten sich die Waage, Hilferufe an die Umwelt, häufige Arztbesuche oder Besuche sozialer Einrichtungen, Reden über und Drohen mit Suizidhandlungen
-
•
Stadium des Entschlusses: Konkrete Vorbereitungen für die Suizidhandlung werden getroffen. Häufig besteht keine Öffnung mehr zu Drittpersonen, Pat. wirken häufig ruhig, gefasst und erleichtert.
-
•
Angedeuteter oder versuchter Suizid
-
•
Aktuelle Symptomatik: Hoffnungslosigkeit, Selbstanklage, Versagensängste, depressive Stimmungslage, ängstliche Agitiertheit, Ruhelosigkeit, Schlaflosigkeit, Gewichtsverlust, verlangsamtes Denken
Achtung
Von hoher Wichtigkeit für den RD: Hinweise auf das Vorliegen einer aktuellen psychiatrischen Erkr., insbesondere psychotische Erkr.
-
•
Grundvoraussetzung: Ruhiger Gesprächskontakt sollte im Vordergrund stehen, ggf. Pat. aus einer unsicheren (z. B. drohender Sprung aus dem Fenster) in eine sichere Gesprächsumgebung bringen.
-
•
Motivanalyse der Suizidalität, z. B. psychiatrische Erkr., Trennung.
-
•
Distanziert sich der Pat. von Suizidtendenzen?
-
•
Bewertung der Gefährlichkeit des gewählten suizidalen Vorgehens: Unterschied, ob der Pat. gerade wenige Tbl. eines frei verkäuflichen Schmerzmedikaments eingenommen hat oder sich durch Erhängen suizidieren wollte.
-
•
Ggf. Nachforderung psychosozial geschulter Einsatzkräfte
-
•
Weiteres medizinisches Vorgehen, z. B. venöser Zugang, EKG, RR usw. nach Art, bzw. Durchführung des Suizidversuchs.
-
•
Bei suizidaler Erregung ggf. Midazolam 2,5–5 mg i. v. (Kap. 19.2.44) oder Haloperidol 5–10 mg i. v. (Cave: EKG-Monitoring) (Kap. 19.2.33)
-
•
Eine Einweisung in eine Klinik sollte immer angestrebt werden, da häufig die Beweggründe für eine Suizidhandlung bagatellisiert werden (Kap. 18.8).
-
•
Transport in eine Klinik mit psychiatrischer Abteilung, bei Intoxikationen oder Verletzungen, welche primär behandelt werden müssen, in eine Klinik mit internistischer oder chirurgischer Notaufnahme.
Tipps & Tricks
-
•
Pat. können unter dem Einfluss psychotroper Substanzen stehen, z. B. Benzodiazepine, Antidepressiva und in ihrer Affektlage gelockert wirken (Achtung: eingeschränktes Realitätsurteil).
-
•
Ob eine ambulante Einleitung der Behandlung bei einem Pat. möglich ist, ist häufig nicht hinreichend am Einsatzort zu klären. Diese Entscheidung sollte nur von einem psychiatrisch erfahrenen Arzt getroffen werden. Es ist sicherzustellen, dass der Patient nach dem notärztlichen Kontakt durch Familienangehörige oder Bekannte permanent betreut wird.
-
•
Ernsthafte Suizidalität: Bei psychiatrischer Grunderkr., entsprechend „harter“ Suizidmethode, gravierenden Risikofaktoren (Suizidversuche in der Vergangenheit), Pat. legt die Motive des Suizidversuchs nicht offen oder ist vom Suizid nicht ausreichend distanziert, ist eine stationär-psychiatrische Einweisung, ggf. im Rahmen einer Zwangseinweisung (Kap. 18.8) unumgänglich.
-
•
Bei Hinweisen auf eine Intox. dürfen psychotrope Medikamente nur gut begründet und mit großer Vorsicht verabreicht werden.
18.7
Delir
Achtung
Trotz gesunkener Letalität unter Behandlung (ca. 1 %) potenziell lebensbedrohlicher Zustand der ein sofortiges Eingreifen notwendig macht.
•
Substanzentzug: Alkohol, Sedativa, Hypnotika
•
Intox.: Gifte, Schwermetalle, Arzneimittel
•
Trauma: Hirnkontusion, subdurales Hämatom
•
Zerebrale Tumoren
•
Infektionen: zerebral (z. B. Meningitis, Enzephalitis, Lues, HIV)
•
Vaskulär: zerebral (z. B. Hirninfarkt, Blutung, Vaskulitis), kardial (z. B. Herzinsuff., Schock)
•
Metabolisch: Hypoxämie, Elektrolytstörungen, Azidose, Alkalose, Nieren- oder Leberinsuff., Hypo- oder Hyperglykämie, postiktale Zustände
•
Endokrin: Schilddrüsen- oder Nebennierenstörungen
•
Nutritiv: Thiamin- oder Vitamin-B1-Mangel
Alkoholentzugsdelir
•
Unvollständiges Delir („Prädelir“): flüchtige, häufig abendliche Halluzinationen oder leichte vegetative Symptomatik mit Tremor, Schwitzen, Schreckhaftigkeit, evtl. Krampanfälle
•
Vollständiges Delir (Delirium tremens): affektive, Bewusstseins- oder Orientierungsstörungen, Übererregbarkeit, halluzinatorische Psychose, vegetative Symptomatik
•
Lebensbedrohliches Delir: Symptomatik wie beim Delirium tremens mit kardialen und pulmonalen Komplikationen und schweren Bewusstseinsstörungen.
•
Bewusstseinsstörungen, z. B. Bewusstseinstrübung, Somnolenz, Sopor, Koma
•
Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen, z. B. Desorientiertheit (zeitlich, örtlich, situativ)
•
Denkstörungen, Verwirrtheit
•
Halluzinationen, z. B. optische und akustisch
•
Psychomotorische Unruhe, vegetative Störungen, z. B. Tremor, Hyperhidrosis, Tachykardie
•
Affektive Störungen, z. B. Angst, Reizbarkeit, Euphorie, Apathie, Ratlosigkeit
Monitoring & Befunde
RR, P, EKG, SpO2
•
Grundvoraussetzung: ruhiger Gesprächskontakt sollte im Vordergrund stehen
•
O2-Gabe 8–10 l/Min. über Maske oder ggf. Nasenbrille
•
Venösen Zugang legen, offenhalten mit Ringer-Lösung oder NaCl 0,9 %
•
NA nachfordern
!
Die Pharmakotherapie sollte sedieren, ohne die vitalen Schutzreflexe zu beeinträchtigen.
•
Psychomotorischer Dämpfung mit Haloperidol 5–10 mg i. v., i. m. (Kap. 19.2.33)
•
Zum Einsatz von Medikamenten:
–
Die Pharmakotherapie ist symptombezogen und bedarf einer besonders sorgfältigen Indikationsstellung.
–
Die Gabe von Alkohol im Alkoholentzugsdelir hat keinen Effekt und führt zu einem weiteren Anstieg des Blutalkoholspiegels. (20–100 % der Pat. im Delirium tremens zeigen einen erhöhten Blutalkoholgehalt als Zeichen der erfolgslosen Selbstbehandlung mit Alkohol.)
•
Eine Einweisung in eine Klinik sollte immer angestrebt werden, da die möglichen DD eines Delirs vielfältig sind.
•
Transport in eine Klinik mit psychiatrischer oder internistischer Abteilung.
18.8
Zwangseinweisung
Achtung
Eine Zwangseinweisung darf nicht durch Rettungsfachpersonal angeordnet oder ohne rechtmäßige Anordnung durchgeführt werden. Mögliche Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder sogar Körperverletzung (§ 223 StGB).
Die Unterbringung eines Pat. schränkt seine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 GG), auf Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und der Wohnung (Art. 13 GG) ein.
-
•
Vorläufige Einweisung nach §18 Abs. 1: Kann eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so kann die zuständige Behörde die betroffene Person längstens bis zum Ablauf des folgenden Tages vorläufig in ein geeignetes Krankenhaus (§ 15) einweisen, wenn die Voraussetzungen des § 16 durch das Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie dargelegt werden, dem ein frühestens am Vortage erhobener Befund zugrunde liegt.
-
•
Vorliegen einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich und andere (z. B. geäußerte Suizidgefahr, Gewalttätigkeit; Halluzinationen, die den Patienten zu gefährlichen Handlungen auffordern) infolge psychischer Krankheit oder Behinderung (depressives Syndrom, Psychose). Hinsichtlich der psychischen Störungen reichen bereits Anzeichen für ihr Vorliegen aus.
-
•
Die vom Pat. ausgehende Gefährdung kann auf andere Weise (als durch Zwangseinweisung) nicht abgewendet werden.
Tipps & Tricks
-
•
Rettungsfachpersonal oder der NA dürfen den Pat. nicht gegen seinen erklärten Willen behandeln oder ihn zwingen, mit in die Klinik zu fahren.
-
•
Aufgrund der oft falschen Einschätzung der Gefährdung durch das Rettungsfachpersonal sollte der Pat. grundsätzlich unter Polizeibegleitung transportiert werden.
-
•
Gemäß § 2 Abs. 1 NPsychKG gilt der Grundsatz, dass bei allen Hilfen und Schutzmaßnahmen auf den Zustand der Pat. besondere Rücksicht zu nehmen ist. Seine Würde ist zu achten. Die vorläufig eingewiesene Person ist über die ihr zustehenden Rechtsbefehle zu belehren. Ihr ist außerdem unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person ihrer Wahl zu benachrichtigen.
18.9
Fixierung
-
•
Einwilligung des Pat. (liegt in den seltensten Fällen vor)
-
•
Notwehr (§ 32 StGB) Notwehrbei Angriff eines Pat. gegen Ärzte, Rettungsfachpersonal, Angehörige
-
•
Notstand (§ 34 StGB) bei ausreichend Notstandwahrscheinlicher Fremd- oder Eigengefährdung
-
•
Zwangsmaßnahme (PsychKG)
Achtung
Jede Fixierung verletzt fundamentale Rechte wie Freizügigkeit und Menschenwürde und sollte nur nach strengen Maßstäben eingesetzt werden. Rechtsgrundlage für Gefahrenabwehrmaßnahmen, wie z. B. eine Fixierung sind die Verwaltungsvollstreckungsgesetze (VwVG) der Länder, z. B. §10 NVwVG (Niedersachsen) oder § 73 VwVG NRW (Nordrhein-Westfalen).
-
•
Fixierung und Begleitung des Transports durch Ordnungsbeamten oder die Polizei
-
•
Pat. zusammen mit mehreren Einsatzkräften auf die Trage bringen und an den Extremitäten und/oder Bauch mittels Gurten fixieren
-
•
Durch sicheres, bestimmtes Auftreten Unruhe und Angst mindern
-
•
Sich immer in der Nähe des Fixierten aufhalten, sowie permanente Sichtkontrolle einhalten
-
•
Dokumentation der Fixierung auf dem Einsatzprotokoll mit folgendem Inhalt (Fixierungsprotokoll):
-
–
Name des Fixierten
-
–
Name des anordnenden Arztes
-
–
Ggf. richterlicher Beschluss
-
–
Grund der Fixierung
-
–
Art und Dauer der Fixierung
-
–
Namen der Fixierenden
-
–
Maßnahmen während der Fixierung
-
–
Beobachtungen während der Fixierung.
-
Tipps & Tricks
-
•
Bei für das Rettungsfachpersonal erkennbar unrechtmäßiger Fixierungsanordnung → nicht fixieren. Auch sie könnten dann straf- und zivilrechtlich belangt werden → Handlungsweise begründen.
-
•
Nicht mit der Möglichkeit der Fixierung drohen. Der Pat. könnte dies als „Machtprobe“ verstehen und entsprechend aggressiv reagieren.