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Aufgaben des Neugeborenen-Notarztdienstes
Die in dieser Leitlinie vorgeschlagenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sind medizinisch notwendig und entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft.
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Neugeborenen-Notarztdienste sind erforderlich, um bei Notfällen Neugeborenen in Geburtskliniken Hilfe leisten zu können und sie zur Weiterbehandlung in eine neonatologischintensivmedizinisch ausgerüstete Kinderklinik zu bringen.
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Die Verfügbarkeit eines Neugeborenen-Notarztdienstes darf nicht dazu führen, die erforderliche Einweisung (Verlegung) einer Risiko-Schwangeren in ein Krankenhaus mit der notwendigen strukturellen Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und hochwertige Perinatalmedizin zu unterlassen, siehe Kapitel B1 „Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe” (1) und die interdisziplinären Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland (2).
Verfahren zur Konsensbildung
Erste Fassung 1993
LITERATUR
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