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978-3-437-22061-6
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Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe
VORBEMERKUNG
Versorgungsstufe 1: Geburtshilfliche Abteilung ohne angeschlossene Kinderklinik GBA: Geburtskliniken (keine Stufenangabe hierfür)
•
Drohender Frühgeburt (Gestationsalter < 36 + 0 SSW).
•
Fetaler Wachstumsretardierung mit einem erwarteten Geburtsgewicht < 3. Perzentile.
•
Fetaler Fehlbildung oder Verdacht darauf mit Notwendigkeit zu weiterer Diagnostik und/oder Therapie.
•
Fetaler Stoffwechselerkrankung.
•
Diabetes der Mutter.
•
Morbus haemolyticus fetalis.
•
Drogenabhängigkeit der Mutter.
•
Verdacht auf Infektion des Fetus.
•
Zwillingen und höhergradigen Mehrlingen.
Versorgungsstufe 2A: Geburtshilfliche Abteilung mit angeschlossener Kinderklinik (perinatologische Grundversorgung) GBA: Perinataler Schwerpunkt
•
Drohender Frühgeburt < 32 + 0 SSW.
•
Erwartetem Geburtsgewicht < 1500 g.
•
Zwillingen < 34 + 0 SSW (nach GBA-Papier <33 + 0 SSW).
•
Höhergradigen Mehrlingen. Nach GBA zusätzlich bei:
•
Schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen (fetaler Wachstumsretardierung < 3. Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP-Syndrom).
•
Insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung.
Versorgungsstufe 2B: Perinatologischer Schwerpunkt GBA: Perinatalzentrum Level 2
•
Drohender Frühgeburt ≥ 29 + 0 SSW.
•
Geschätztem Geburtsgewicht > 1000 g (GBA > 1250 g).
•
Pränatal diagnostizierten fetalen Fehlbildungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare Notfallversorgung des Neugeborenen erforderlich ist.
•
Präpartal bekannten Erkrankungen der Mutter, die eine intensive Überwachung der Schwangerschaft erfordern, aber Mutter oder Fetus akut nicht bedrohen.
Versorgungsstufe 3: Perinatalzentrum
GBA: Perinatalzentrum Level 1
•
Drohender Frühgeburt < 29 + 0 SSW oder einem geschätzten Geburtsgewicht < 1000 g (nach GBA < 1250 g).
•
Allen höhergradigen Mehrlingsschwangerschaften (nach GBA > 2 < 33 + 0 SSW und > 3 alle).
•
Pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine zügige Behandlung des Neugeborenen erforderlich ist, z.B.:
–
Angeborenen Fehlbildungen (z.B. kritischer Herzfehler, Zwerchfellhernie, Meningomyelozele, Gastroschisis)
–
Morbus haemolyticus fetalis
–
Hydrops fetalis
–
Feto-fetales Transfusionssyndrom
–
Hämodynamisch relevante fetale Herzrhythmusstörungen.
Allgemein
-
•
Neugeborene mit Erkrankungen, die einer umgehenden chirurgischen Versorgung bedürfen (z.B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen, Bauchwanddefekten), sollen in einem Zentrum geboren werden, welches diese Therapie anbietet, soweit solche Zentren existieren (z.B. bietet nahezu kein Kinderkardiochirurgisches Zentrum gleichzeitig ein Perinatalzentrum unter einem Dach).
-
•
Kritisch kranke Schwangere sollten in ein Zentrum mit suffizienter Therapiemöglichkeit verlegt werden (z.B. Schwangere mit kritischen Herzfehlern in Perinatalzentren mit kardiologischer Intensiveinrichtung bzw. Schwangere mit Hirnblutungsverdacht in Perinatalzentren mit angeschlossener Neurochirurgie). Bei gleichzeitiger kindlicher Mitgefährdung sollte die Verlegung in ein Zentrum der Versorgungsstufe 3 (GBA: Level 1) erfolgen.
Methodenrapport
Verfahren zur Konsensbildung:
2008
LITERATUR
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