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Abb. 31.1

[L235]
Übersicht: Aufklärung und Einwilligung (Informed Consent) in der klinischen Praxis
Ethik in der Psychiatrie
-
31.1
Medizinethische Grundlagen817
-
31.2
Medizinethische Probleme in der psychiatrischen Praxis818
-
31.3
Ressourcenbegrenzung und Allokationsprobleme822
31.1
Medizinethische Grundlagen
-
•
Metaethik (MedizinethikMetaethik (Letztbegründungsfragen)Letztbegründungsfragen, moralischeLetztbegründungsfragen)
-
•
Prinzipien (der mittleren Ebene) MedizinethikPrinzipien
-
•
RegelnMedizinethikRegeln
-
•
KasuistikMedizinethikKasuistik
Box 31.1
Medizinethische Prinzipien
-
•
Autonomy (MedizinethikPrinzipienPatientenAutonomie (Selbstbestimmungsrecht)Patientenselbstbestimmung)Selbstbestimmung(srecht) des PatientenAutonomie(bestrebungen)Selbstbestimmung des Patienten
-
•
Nonmaleficence (Nichtschadens-Gebot)NonmaleficenceNichtschadensgebot
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•
Beneficence (Handeln zum Wohl des Kranken) Handeln zum Wohl des KrankenBeneficence (Handeln zum Wohl des Kranken)
-
•
Justice (GerechtigkeitGerechtigkeitsprinzip, Fairness) Fairness
Resümee
Zur Regelung der ethischen Probleme der modernen Medizin in einer wertepluralistischen Gesellschaft reichen das traditionelle ärztliche Ethos (Eid des Hippokrates) oder der Bezug auf die christliche Moraltheologie nicht aus. Eine zeitgemäße Medizinethik muss sich wissenschaftlich auf rationale moralphilosophische Argumente stützen, die jenseits von Glaubens- und Letztbegründungsfragen gesellschaftlich legitimiert werden können. Hierbei stellen die medizinethischen Prinzipien eine Möglichkeit der theoretischen Konzeptionalisierung und praktischen Regelungsmöglichkeit dar.
31.2
Medizinethische Probleme in der psychiatrischen Praxis
31.2.1
Aufklärung und Einwilligung (Informed Consent)
Box 31.2
Elemente des Informed Consent
-
•
Disclosure of information (Informationsvermittlung) Informed ConsentElemente
-
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Understanding (Informationsverständnis)
-
•
Voluntariness (freie Entscheidung)
-
•
Mental capacity/competence (Selbstbestimmungs-/Einwilligungsfähigkeit)
Resümee
Aus dem medizinethischen Prinzip der Patientenautonomie folgt, dass Patienten medizinischen Eingriffen zustimmen müssen (Einwilligung). Um hierbei selbstbestimmt entscheiden zu können, muss der Patient durch den Arzt über Ziel, Nutzen und Risiken der Behandlung sowie Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. In der Psychiatrie stellt sich dabei häufig die Frage nach der Einwilligungsfähigkeit des Patienten, die durch eine psychische Störung aufgehoben sein kann.
31.2.2
Selbstbestimmungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit
Box 31.3
Elemente der Einwilligungsfähigkeit
-
•
EinwilligungsfähigkeitElementeFähigkeit zum Verständnis von gegebenen Informationen (Informationsverständnis)
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•
Fähigkeit zur rationalen, d. h. schlussfolgernden und abwägenden Verarbeitung der Information in Bezug auf das eigene Leben und die eigenen Werte (UrteilsvermögenUrteilsvermögen)
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Fähigkeit zum Treffen und Kommunizieren einer Entscheidung (EntscheidungsfähigkeitEntscheidungsfähigkeit)
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Fähigkeit, die eigene Situation (psychische Beeinträchtigung/Störung und das Vorhandensein diagnostischer und therapeutischer Angebote/Möglichkeiten) und deren Konsequenzen zu erkennen (KrankheitseinsichtKrankheitseinsicht/Behandlungseinsicht)
Resümee
Die Einwilligungsfähigkeit eines Patienten kann nicht aus seiner medizinischen Diagnose abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall in Relation zum Einwilligungstatbestand anhand möglichst objektiver Kriterien festgestellt werden. Zur möglichst unparteilichen und reliablen Feststellung der Einwilligungsfähigkeit sind weitere empirische Untersuchungen erforderlich, da diese medizinethische Frage für viele Problembereiche in der Psychiatrie (Zwangsunterbringung und -behandlung, Entscheidungen am Lebensende etc.) grundlegend ist.
31.2.3
Patientenverfügungen
Resümee
Patientenverfügungen unterliegen keiner Reichweitenbeschränkung und haben demnach auch in der Psychiatrie rechtsverbindlichen Charakter, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus ethischer Sicht wird mithilfe von Vorausverfügungen die Selbstbestimmung gestärkt, da Patienten darin vorsorglich ihren Willen bzgl. gewünschter und nicht gewünschter Behandlungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes ihrer Einwilligungsfähigkeit festhalten können.
31.2.4
Klinische Ethikberatung
Resümee
Klinische Ethikkomitees und andere Formen klinischer Ethikberatung können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der individuellen Krankenversorgung leisten. Insbesondere die klinisch-ethische Einzelfallberatung stellt in ethischen Konfliktsituationen einen innovativen Ansatz dar, der in der psychiatrischen Praxis weiter ausgebaut und wissenschaftlich begleitet werden sollte.
31.3
Ressourcenbegrenzung und Allokationsprobleme
Resümee
Angesichts begrenzter Ressourcen darf sich die Medizinethik Allokationsproblemen bei der Rationalisierung und Rationierung im Gesundheitswesen nicht entziehen. Dabei muss jedoch erstens eine Gleichbehandlung von körperlichen und psychischen Störungen gefordert werden, und zweitens müssen die Allokationsentscheidungen öffentlich und transparent festgelegt werden, anstatt sie in die individuelle Arzt-Patient-Beziehung zu verlagern, wo sie zu unlösbaren ärztlichen Loyalitätskonflikten führen.
Literatur
Die Literatur zu diesem Kapitel finden Sie auf der Homepage zu diesem Buch unter http://else4.de/literatur-kap31.


Literatur Kap. 31
Akademie für Ethik in der Medizin, 2010
Appelbaum, 2007
Bauer and Vollmann, 2002
Beauchamp and Childress, 2013
Borbé et al., 2009
Borbé et al., 2012
Bundesamt für Statistik, 2016
DGPPN – Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, 2014
Dörries et al., 2010
Gather and Vollmann, 2015
Gather et al., 2016
Gather et al., 2018
Goy et al., 2008
Grätz and Brieger, 2012
Grisso and Appelbaum, 1995a
Grisso and Appelbaum, 1995b
Grisso and Appelbaum, 1998
Grözinger et al., 2011
Helmchen, 2010
Helmchen, 2013
Hem et al., 2015
Henderson et al., 2008
Henking and Bruns, 2014
Henking and Vollmann, 2015
In der Schmitten and Marckmann, 2013
Kelly and McLoughlin, 2009
Kim et al., 2016
Maio, 2012
Marckmann, 2013
Molewijk and Reiter-Theil, 2016
Radenbach and Simon, 2016
Radenbach et al., 2014
Rauprich et al., 2005
Reiter-Theil and Schürmann, 2016
Reiter-Theil et al., 2014
Schildmann et al., 2010
Scholten and Vollmann, 2017
Swanson et al., 2006
ter Meulen R, 2010
Vollmann, 2000
Vollmann, 2008a
Vollmann, 2008b
Vollmann, 2008c
Vollmann, 2010
Vollmann, 2012
Vollmann, 2013
Vollmann and Helmchen, 1997
Vollmann et al., 2004
Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, 2006
Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, 2013a
Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer,2013b